14.02.2012, 16:39 Uhr
Anwälte der Tierschutzorganisation Peta haben sich für fünf Orcas vor Gericht eingesetzt. (Quelle: imago)
Die Haltung von Meeressäugern in Aquarien und Delfinarien ist seit langem umstritten. Die Tiere werden in viel zu kleinen Becken gehalten, die eine artgerechte Lebensweise verhindern. Ein Grund mehr für die Tierschützer der Organisation Peta in den USA, sich für die Meeressäuger stellvertretend vor Gericht einzusetzen. Für Katina, Kasatka, Ulises und Corky aus "Seaworld" wollten sie einen "Freispruch" aus ihrer Gefangenschaft erwirken. Jetzt hat das Gericht die Klage vorzeitig abgewiesen.
Mit der in San Diego vorgebrachten Klage wollten die Tierschützer prüfen lassen, ob das in der US-Verfassung festgeschriebene Verbot der Sklaverei auch für Meeressäuger gilt. Bundesrichter Jeffrey Miller befand jedoch, dass sich der Anti-Sklaverei-Paragraf nur auf Menschen bezieht, berichteten US-Medien am Donnerstag. Die Gerichte in den USA ticken etwas anders als hierzulande. Wer sich an einem Kaffeebecher verbrüht, kann schon mal eine saftige Entschädigung einklagen, wenn nicht ausdrücklich vor dem heißen Getränk gewarnt wurde. Die Tierschutzorganisation Peta versucht nun durchzusetzen, dass Tiere denselben Schutz durch die US-Verfassung bekommen wie Menschen. Konkret geht es um den Vorwurf der Sklaverei.
Am Montag hatte Bundesrichter Jeffrey Miller zumindest schon einmal die Argumente der Peta-Anwälte entgegengenommen. Die Anhörung an einem Bundesgericht in San Diego (US-Staat Kalifornien) war angesetzt worden, nachdem der Aquariumsbetreiber Sea World verlangt hatte, die Klage abzuweisen. Die Peta-Anwälte hatten die Namen von fünf Orcas aus Aquarien in San Diego und Orlando (US-Staat Florida) als Kläger angegeben. Sie müssten in Tanks leben und würden wie Sklaven behandelt. Täglich zwinge man sie zu Vorführungen. Peta argumentiert, die amerikanische Verfassung müsse Tiere ebenso vor Sklaverei schützen wie Menschen.
"Dieser Fall ist ganz nahe an den Bürgerrechten", erklärte Peta-Anwalt Jeffrey Kerr, der die fünf Orcas vertrat. Theodore Shaw, der von Sea World engagierte Anwalt, bezeichnete das Verfahren schon im Vorfeld als Zeit- und Ressourcenverschwendung für das Gericht. Es widerspreche der 125-jährigen Rechtsgeschichte, wenn der Sklaverei-Artikel auch auf Tiere angewandt werde. "Weder Orcas noch andere Tiere wurden eingeschlossen in der Präambel 'Wir, das Volk…', als die Verfassung angenommen wurde", so Shaw.
Richter Miller hatte sich eine Stunde Zeit genommen, um die Argumente beider Seiten anzuhören. Nun hat er sich zwar gegen die Klage entschieden, doch Peta-Anwalt Kerr feiert das Verfahren trotzdem als großen Erfolg: "Das ist ein historischer Tag." Zum ersten Mal in der Geschichte der USA habe ein Bundesgericht sich Argumente darüber angehört, ob Lebewesen als Sklaven zu betrachten wären, auch wenn sie keine Menschen seien.
Vorführungen von Meeressäugern sind seit langer Zeit international umstritten. Viele Menschen lieben die Auftritte von Delfinen oder Orcas, die durch Reifen springen oder Bälle auf der Nase balancieren. Tierschützer aber kritisieren die Haltung der intelligenten Säugetiere in Gefangenschaft – weil Wale und Delfine nach ihrer Ansicht in künstlichen Becken nicht artgerecht leben können.
Außerdem sei ihre Lebensspanne erheblich kürzer als in Freiheit. Delfinarien gibt es in rund 60 Staaten der Welt. In deutschen Zoos gibt es drei Anlagen – in Münster, Duisburg und Nürnberg. Gegen die neue Delfinlagune in Nürnberg hatten Tierschützer 2011 heftig protestiert – allerdings ohne Erfolg.
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